Meldestellen sind wohl so die unbeliebtesten Orte, an denen man ständig eine Menge Menschen trifft. Wer geht schon gern zu einem Termin, bei welchem es darum geht, dass man sich anmeldet? Aber wenigstens erlebt man was, so wie ich dieser Tage.
Ich war wieder mal da, weil ich umgezogen bin. Eine eigentlich alltägliche Situation; für mich das zweite Mal in fünf Jahren. Die Meldevorschriften sehen vor, dass man sich spätestens eine Woche nach Umzug gemeldet haben muss, dass man jetzt woanders wohnt.
Doch wie das vonstatten geht, ist schon merkwürdig. Ich wurde gefragt, ob ich einen Mietvertrag unterschrieben von meinem Vermieter dabei hätte. Ich äußerte, ich sei selbst Eigentümer.
"Ah ja. Okay", lautete die Antwort der Sachbearbeiterin. Das reichte, kein Beleg, keine Prüfung meiner Angaben. Mehr Zauberworte brauchte ich nicht zu verwenden, geschweige denn einen Eigentumsnachweis oder dergleichen erbringen. Ich konnte meine neue Adresse dahersagen. Fertig. Dann war ich angemeldet. So einfach geht das im durchbürokratisierten Deutschland.
Aber warum? Verfehlt der Amtsschimmel hier nicht seine Sorgfalt. Es hätte die Adresse meines ärgsten Feindes, besten Freundes, künftigen Schwiegermutter sein können, schließlich gibt man neben der Adresse noch genau an, wo sich die Wohnung befindet: 4. Etage, links beispielsweise.

Einer jüngsten Geschichte im
"Spiegel" (Nr. 31/2007) unter der Überschrift "Ungebetene Untermieter" auf Seite 36 (Fotos links) zufolge bedienten sich immer mehr Kriminelle dieser Lücke im deutschen Meldegesetz. Ein Opfer soll dabei der Berliner Radio-Eins-Moderator Robert Skuppin geworden sein. Ein Sondereinsatzkommando stürmte mitten in der Nacht dessen Wohnung. Skuppin, schrieb der "Spiegel", musste sich für sein durchwähltes, leeres Bett rechtfertigen. Mitten in der Nacht!! Die Staatsdurchwühler gaben an, hier wohne ein zuvor festgenommener Russe. Auf Nachfrage wurde Skuppin zu verstehen gegeben, dass die Ermittler nicht weiter Auskunft darüber erteilen, um wen es sich handelt, wie die Russen auf ihn gekommen seien und wie seine Adresse dabei genutzt werden konnte. "Fragen Sie doch mal in ihrem Meldeamt", lautete die lapidare Antwort. Es sei also allein Sache der Meldestellen, wer wo angemeldet sei.
© Fotos (2): Cujau
Oha, ich muss also im vornherein verhindern, dass niemand sich widerrechtlich in meine Wohnung einnistet? Was für ein Gesetz ist das denn? Zumal, wenn ich erlebe, wie einfach es ist, zu behaupten, man wohne da und da, sei Eigentümer und schon ginge alles klar.
Einem Freund wurde auf der Meldestelle in Berlin-Neukölln die Unterschrift, die er unter das Dokument für einen neuen Ausweis gesetzt hatte, nicht abgenommen. Man bemängelte, es seien nur zwei Buchstaben erkennbar, das Gesetz schreibe aber drei erkennbare vor. Dergleichen hatte jener Freund noch nie gehört, die Beamtin bestand auf ihrer Feststellung. Prompt unterschrieb er mit Druckbuchstaben, was erst recht nicht erlaubt ist, aber durchging.
Das erzählte ich meiner Meldestellenbeamtin, die daraufhin nur bemerkte, es sei verboten und ungültig in Druckbuchstaben zu unterschreiben. Von einer derartigen Vorschrift wie in Neukölln hatte sie noch nie gehört. Ihr sei nur bekannt, dass eine "Sonne oder andere Dinge kitzeln" nicht erlaubt seien als Unterschrift.